Kumulieren bedeutet, dass einzelnen sich bewerbenden Personen bis zu maximal drei Stimmen gegeben werden können.


Panaschieren ermöglicht es den Wählerinnen und Wählern, auch Kandidatinnen und Kandidaten auf verschiedenen Listen anzukreuzen und damit sich bewerbende Personen verschiedener Parteien und Wählergruppen zu wählen.


Eine vorgeschlagene Liste kann über das Listenkreuz auch als Ganzes angenommen werden. Dadurch erhält jede sich bewerbende Person in der darin aufgeführten Reihenfolge eine Stimme. Es ist auch möglich, innerhalb der Liste einzelne Kandidatinnen und Kandidaten zu streichen. Werden neben einem Listenkreuz auch Stimmen (einfach oder gehäufelt) an einzelne Kandidatinnen und Kandidaten dieses Wahlvorschlags sowie anderer Wahlvorschläge verteilt, so werden zunächst die einzeln vergebenen Stimmen gezählt und verbleibende Stimmen den nicht gekennzeichneten Bewerberinnen und Bewerbern der angekreuzten Liste in der dort aufgeführten Reihenfolge zugerechnet. Es ist ebenso möglich, die zu vergebenden Stimmen ohne Listenkreuz auf einzelne Bewerberinnen und Bewerber (einzeln oder gehäufelt, aus einer oder aus mehreren Listen) zu verteilen.

Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Berechnungsverfahren nach Sainte-Laguё/Schepers. Dabei werden die Gesamtstimmenzahlen der einzelnen Wahlkreisvorschläge nacheinander solange durch 1, 3, 5, 7 usw. geteilt, bis so viele Teilungszahlen ermittelt sind, wie Sitze zu vergeben sind. Jedem Wahlvorschlag wird dann so oft ein Sitz zugeteilt, wie er jeweils die höchste Teilungszahl aufweist. Bei gleichem Anspruch mehrerer Wahlvorschläge auf einen Sitz fällt dieser dem Wahlvorschlag zu, dessen in Betracht kommende sich bewerbende Person die größere Stimmenzahl aufweist; sonst entscheidet das Los.


Beispiel im Bild:


Das obige Beispiel geht von der Annahme aus, dass in einer Gemeinde mit 7.000 Einwohnern, für die 20 Gemeinderatssitze zu vergeben sind, Wahlvorschläge von fünf Parteien oder Wählergruppen vorliegen und insgesamt 47.502 gültige Stimmen abgegeben worden sind, wobei 20.554 Stimmen auf die A-Partei, 8.712 Stimmen auf die B-Partei, 8.270 Stimmen auf die C-Partei, 9.177 Stimmen auf die D-Wählergruppe und 789 Stimmen auf die E-Wählergruppe entfallen.